Geblitzt? So können Sie Punkte vermeiden

Besonders Vielfahrer werden hin und wieder geblitzt. Bei der Geschwindigkeitsüberschreitung flattert dann ein Anhörungsbogen der Bußgeldstelle in den Briefkasten. Das kann unter Umständen auch Punkte in Flensburg bedeuten. Doch nicht immer hat die Behörde Recht. Was sie tun können, wenn sie geblitzt wurden, verraten wir Ihnen in diesem Artikel.

Nicht immer bedeutet ein Anhörungsbogen Ärger

Die Bußgeldbehörden produzieren jährlich tausende Briefe, die täglich an Autofahrer rausgehen. Dabei ist nicht immer alles rechtens, was von der Bußgeldbehörde ausgeht. Beispielsweise werden Fahrzeughalter oft zu Unrecht beschuldigt, wenn Blitzerfotos schlecht geschossen worden und die Fahrer dadurch schwer erkennbar sind.

Es lässt sich schätzen, dass rund 15 % der Bußgeldverfahren aus falschen Gründen eingeleitet werden. Wer einen falschen Bußgeldbescheid erhält, muss ihn deshalb nicht einfach hinnehmen. Der Fahrzeughalter kann entsprechend Einspruch einlegen und die Daten vor Gericht überprüfen lassen. Des weiteren müssen auch alle Formalien korrekt sein, damit das Bußgeldverfahren Gültigkeit hat.

In der Regel haben Betroffene rund zwei Wochen Zeit, nachdem ein Bußgeldbescheid zugestellt worden ist, um in schriftlicher Form Einspruch einzulegen. Diese Frist sollte wenn möglich nicht versäumt werden. Geschieht dies doch, haben Betroffene immer noch die Chance, ein Wiedereinsetzungsantrag zu stellen.

Kann der Fall gerichtlich abgewendet werden?

Betroffene haben vor Gericht die Möglichkeit, eine zweite Chance zu erhalten. Denn in der Regel haben Bußgeldrichter einen größeren Ermessensspielraum. Wenn Betroffene beispielsweise nachweisen können, dass sie ein bestimmtes Schild unverschuldet übersehen haben oder durch ein Fahrverbot der Beruf gefährdet sein könnte, besteht oft die Möglichkeit, dass eine günstigere Entscheidung fällt.

Manchmal kann der Gang zum Richter auch helfen, ein mögliches Fahrverbot hinauszuzögern oder zu verschieben.

Oft reicht ein Einspruch allein nicht

Im Bußgeldverfahren gilt die sogenannte Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass der Angeklagte nachweisen muss, dass es beim Messvorgang durch ein standardisiertes Gerät zu einem Fehler gekommen sein könnte. Das ist beispielsweise im allgemeinen Strafverfahren anders. Denn der Tatnachweis muss hier von der Anklage erbracht werden. Im Straßenverkehr gehen die Gerichte jedoch davon aus, dass die Bußgeldstelle im Recht ist.

Denn sie nehmen an, dass die geeichten Messgeräte von ausgebildetem und geschultem Personal durchgeführt werden. Ein guter Rechtsanwalt kann hier viel bewirken, wenn er die Funktionalität des Meßgeräts, das Personal oder die Beachtung der Bedienungsvorschriften anzweifelt.

So kann es manchmal möglich sein, effektiv gegen Bußgeldbescheide vorzugehen. Wie auf Myright erklärt wird, kann gegen ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung vorgegangen werden, weil häufig Fehler vorliegen. Es lohnt sich also, diese Möglichkeiten auszuloten.

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  • Geblitzt? So können Sie Punkte vermeiden: ©istock.com/ollo

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