Zuladung beim Wohnmobile beachten.
Die Zuladung bei Wohnmobilen ist immer ein großes Problem und meistens ein Kompromiss. Wer sein Wohnmobil überlädt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Im europäischen Ausland drohen dabei teilweise saftige Strafen, warnt der ADAC. Da die Bußgelder je nach Reiseland sehr unterschiedlich ausfallen und die Beladungsgrenzen länderspezifisch geregelt sind, sollten sich Wohnmobilurlauber vor Reiseantritt umfassend informieren.
Bereits vor dem Kauf einer Grundausrüstung für den Campingurlaub sollte man auf eine möglichst leichte Zusatzausstattung des Wohnmobils und auf leichtes Mobiliar und Co achten. Denn mit jedem Sonderwunsch steigt das Leergewicht des Fahrzeugs.
Ist die Verkehrssicherheit gefährdet, kann die Polizei sogar die Entladung des Wohnmobils anordnen. Ab 25 Prozent Überladung werden in Deutschland bei einem Wohnmobil bis zu 3,5 Tonnen 140 Euro Bußgeld fällig, ab 30 Prozent sogar 235 Euro und jeweils ein Punkt in Flensburg.
Im europäischen Ausland fallen die Strafen deutlich höher aus als in Deutschland. So können Camper in Österreich pauschal bei einer Überladung bis zu 5.000 Euro zahlen. In Italien darf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht mehr als um fünf Prozent überschritten werden. Verstöße werden mit einer Geldbuße von bis zu 1.697 Euro geahndet. In Spanien kann eine 25-prozentige Überschreitung des Gesamtgewichts bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gewicht bis zu zehn Tonnen eine Strafe von bis zu 2.000 Euro zur Folge haben.
Wer trotzdem mehr Gepäck und Ausstattung braucht, kann das Wohnmobil auch auflasten. Das ist bei vielen Wohnmobilen bis zu 3,5 Tonnen ohne Umbauten möglich. Der Nachteil dabei ist laut ADAC, dass Camper, die ihren Führerschein nach 1999 gemacht haben, für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen die Fahrerlaubnis C1 benötigen. Außerdem werden höhere Steuern und Mautgebühren fällig. Auf deutschen Autobahnen gilt zudem ein Tempolimit von 100 km/h. (ampnet/jri)
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- Zuladung beim Wohnmobil beachten: ADAC